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SEPA

(Single Euro Payments Area)

(Quelle: http://www.iban.de/sepa.html)

Der Begriff SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet einen einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraum, bei welchem keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen gemacht werden. Der SEPA-Raum umfasst dabei derzeit alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Die technische Entwicklung wird vom EPC European Payments Council organisiert.

Neben der Möglichkeit, Euro-Beträge über ein einziges Konto abwickeln zu können, stehen dem Kunden einfache und sichere Zahlungsinstrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen) zur Verfügung. Mit ihnen können Kunden leichter am internationalen Zahlungsverkehr teilnehmen.

Da die Einführung des Euros als gemeinsame Währung nicht ausreichte, um die Idee des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu verwirklichen, wurde die SEPA mit der Zielsetzung geschaffen, traditionelle Zahlungsverfahren, welche sich bisher an den Zahlungsstandards auf nationaler Ebene orientierten, abzulösen.

Seit dem 1. Januar 2008 bieten Banken neben den vertrauten nationalen, auch europaweite Zahlungsinstrumente an, wobei diese sowohl für nationale als auch paneuropäische Transaktionen verwendet werden können.

Die SEPA-Überweisung
Quelle: http://www.austrianpaymentscouncil.at/

Mit der SEPA-Überweisung besteht die Möglichkeit, Überweisungen in EURO in alle europäische SEPA-Länder so sicher wie bisher nur im Inland zu tätigen.

Wie kann ich SEPA-Überweisungen beauftragen?

Sie können SEPA-Überweisungen sowohl elektronisch über Ihr Online-Banking-System als auch beleghaft, das heißt mittels der neuen Zahlungsanweisung, beauftragen.

Elektronische Beauftragung über Online-Banking

Durch die Eingabe der IBAN und des BIC haben Sie in Ihrem Online-Banking-System die Möglichkeit einfach und schnell SEPA-Überweisungen zu tätigen.

Dabei ist die kurze Überweisungsdauer der größte Vorteil der elektronischen Beauftragung: innerhalb von maximal 2 Bankarbeitstagen nach Auftragserteilung wird der Überweisungsbetrag auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben! Ab 01.01.2012 wird der Überweisungsbetrag bereits am nächsten Bankarbeitstag auf dem Empfängerkonto eingelangt und gutgeschrieben sein.

Beleghafte Beauftragung mittels Zahlungsanweisung

Sie können SEPA-Überweisungen auch mittels der neuen Zahlungsanweisung beauftragen. Geben Sie dazu die ausgefüllte Zahlungsanweisung Ihrem Bankmitarbeiter am Serviceschalter oder werfen Sie die Zahlungsanweisung in die dafür vorgesehene Box im Bankfoyer ein. Bitte beachten Sie dabei die Empfehlungen zum korrekten Ausfüllen der neuen Zahlungsanweisung!

Im Gegensatz zur schnelleren Online-Beauftragung wird der Überweisungsbetrag innerhalb von maximal 3 Bankarbeitstagen nach Auftragserteilung am Empfängerkonto gutgeschrieben. Ab 01.01.2012 verkürzt sich die Überweisungsdauer bei beleghafter Auftragserteilung auf maximal 2 Bankarbeitstage.

Nachfolgend alle Daten, die auf der neuen Euro-Überweisung angegeben werden müssen:
  1. Name des Empfängers bzw. Begünstigten
  2. IBAN (internationale Kontonummer) des Empfängers bzw. Begünstigten
  3. BIC (internationale Bankleitzahl) des Empfängers bzw. Begünstigten
  4. Überweisungsbetrag in Euro und Cent
  5. Verwendungszweck
  6. Angaben (Name, Vorname, Firma, Ort) zum Absender bzw. Kontoinhaber
  7. IBAN des Absenders bzw. Kontoinhabers
    (Entscheidend, um Bankspesen beim Empfänger zu vermeiden!
(Quelle: http://www.iban.de/sepa-ueberweisung.html)

Weiterführende Links

Der Austrian Payments Council (APC) ist das zuständige Gremium auf nationaler Ebene in Österreich.
Weitere Informationen http://www.austrianpaymentscouncil.at/

Der Swiss Payments Council (SPC) und das Payments Committee Switzerland (PaCoS) sind die zuständigen Gremien auf nationaler Ebene in der Schweiz.
Weitere Informationen http://www.sepa.ch/

Begriffserläuterungen zu SEPA, PSD und EU-Preisverordnung
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/

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21.02.2012 15:15:08

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